Aus alt mach neu.
Sie haben Interesse eine Altabfertigung zu übertragen?
Da es sich bei der Altabfertigungsübertragung um ein Zusatzgeschäft handelt, benötigen wir eine entsprechende Vereinbarung in Form eines Ergänzungsvertrages. Gerne wickeln wir die Übertragung mit Ihnen gemeinsam ab.
Da es sich bei der Altabfertigungsübertragung um ein Zusatzgeschäft handelt, benötigen wir eine entsprechende Vereinbarung in Form eines Ergänzungsvertrages. Gerne wickeln wir die Übertragung mit Ihnen gemeinsam ab.
Vorteile einer Altabfertigungsübertragung
Für manchen Dienstgeber ist sie eine historische Altlast, die über der Liquidität des Betriebes hängt. Für viele Dienstnehmer eine Mobilitäts-Fessel am Arbeitsmarkt: die Abfertigung ALT. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Frist für einen Übertritt in die Abfertigung NEU gestrichen. Ein guter Anlass, noch einmal nachzudenken.
Welche Vorteile bietet der Übertritt für den Dienstgeber?
- Abfertigungsansprüche richten sich nicht mehr an ihn, sondern an die betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse). Der Aufbau einer Abfertigungsrückstellung in der Bilanz erübrigt sich damit. Die Beiträge betragen 1,53 % des Bruttoentgelts und werden an die zuständige Gebietskrankenkasse gezahlt.
- Beiträge zur Abfertigung Neu können vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
Welche Vorteile bietet der Übertritt für den Dienstnehmer?
- Auch bei Selbstkündigung bleibt der Abfertigungsanspruch bestehen („Rucksack-Prinzip“). Damit müssen ArbeitnehmerInnen nicht mehr entscheiden zwischen Job-Mobilität ODER Abfertigung.
- Die KEST-freie Veranlagung der Beiträge schafft erweiterte Ertragsperspektiven – gleichzeitig garantiert die Vorsorgekasse für die Summe der einbezahlten Beiträge (Kapitalgarantie).
- Im Falle des vorzeitigen Ablebens stellt die Abfertigung NEU endlich auch eine Versorgung Hinterbliebener bereit – und zwar im vollen Umfang der angesparten Vorsorge!
- Die Auszahlung als Pension ist steuerfrei. Nur wenn die Vorsorge als Einmalbetrag ausbezahlt wird, fallen 6 % Lohnsteuer an.