Es geht noch besser.
Und es geht sofort.
Antrag zum Wechsel der Vorsorgekasse
Es freut uns sehr, dass Sie zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse wechseln wollen. Für den Vertragsabschluss benötigen wir bitte einen aktuellen Lichtbildausweis.
Sollte es während der Antragsstellung zu Fragen kommen, steht Ihnen das Team der Niederösterreichischen Vorsorgekasse gerne beratend zur Seite.
Hier geht es zu unseren nachhaltigkeitsbezogenen vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 6 sowie gemäß Artikel 8 Verordnung (EU) 2019/2088.
Es freut uns sehr, dass Sie zur Niederösterreichischen Vorsorgekasse wechseln wollen. Für den Vertragsabschluss benötigen wir bitte einen aktuellen Lichtbildausweis.
Sollte es während der Antragsstellung zu Fragen kommen, steht Ihnen das Team der Niederösterreichischen Vorsorgekasse gerne beratend zur Seite.
Hier geht es zu unseren nachhaltigkeitsbezogenen vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 6 sowie gemäß Artikel 8 Verordnung (EU) 2019/2088.
Allgemeine weitere Informationen zum Vertragswechsel
- Der Vertrag mit einer Vorsorgekasse beginnt immer mit 01.01. eines Jahres und muss zumindest 6 Monate vor Kassenwechsel bei der bisherigen Kasse gekündigt werden.
- Da die Beiträge zur Abfertigung seitens der Sozialversicherungsträger mit 2-monatiger Verzögerung bei den Vorsorgekassen einlangen, erfolgt die operative Änderung der Vorsorgekasse mit Ende Februar. Ab diesem Zeitpunkt gehen dann alle Zahlungen und Meldungen an die neue Vorsorgekasse.
- Anfang März (5. Werktag im März) muss die abgebende Kasse alle Abfertigungsguthaben an die neue Vorsorgekasse übertragen.
- Die einlangenden Beiträge werden seitens der NÖVK mit der nächsten Bilanzierung im April auf dem jeweiligen Konto verbucht und sind ab dann bereits im Onlinekonto ersichtlich. Über die Verbuchung ergeht ein extra Schreiben an jeden Mitarbeiter, auf dem die Zugangsdaten zum Online-Konto ersichtlich sind.
- Abfertigungsguthaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Wechselstichtag (01.01.) nicht mehr aktuell beim Unternehmen beschäftigt waren, werden nicht übertragen, sondern verbleiben bei der bisherigen Kasse.
- Dies gilt ebenfalls für unterbrochene Dienstverhältnisse. Hier werden nur die Guthaben zum aufrechten Dienstverhältnis übertragen. Guthaben zu abgeschlossenen Dienstverhältnissen können im Rahmen einer Dienstnehmerübertragung individuell beantragt werden. Dafür wenden Sie sich am besten direkt an uns!
Weitere Themen, die für unsere Kunden interessant waren
Antrag ausdrucken und ausfüllen
Gehen alle Unterlagen ordnungsgemäß bis zum 30.06. eines Jahres bei uns ein, kann der Wechsel mit 01.01. des Folgejahres vollzogen werden. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten die Kündigung an Ihre bestehende Vorsorgekasse weiter. Auch übernehmen wir gerne die komplette weitergehende Abwicklung des Wechsels für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Wechsel ist für Ihr Unternehmen sowie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100 % kostenlos. Gerne gehen wir jeden Schritt mit Ihnen gemeinsam und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Wünsche zur Verfügung.