Hilfe benötigt? Es geht sofort:
02742 90 555-7100
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Wann gibt’s Abfertigung?

Wann Sie über Ihre Abfertigung verfügen können, ist gesetzlich geregelt. Sehen Sie hier die wichtigsten Infos dazu.

Sobald für Sie ein Anspruch auf Auszahlung Ihrer Abfertigung entsteht, informiert uns der Dachverband der Sozialversicherungsträger darüber und Sie erhalten umgehend ein persönliches Schreiben von uns. In der Folge können Sie über Ihre Abfertigung verfügen – am einfachsten und ganz ohne „Papierkram“ direkt aus Ihrem NÖVK-Onlinekonto!

  • Anspruchsfall 1:   Ihr Dienstverhältnis wurde einvernehmlich oder vom Arbeitgeber gekündigt UND Sie verfügen über mindestens 36 Beitragsmonate.
  • Anspruchsfall 2:   Sie haben seit mindestens 5 Jahren keine Beiträge über einen österreichischen Arbeitgeber entrichtet – z.B.: weil Sie im Ausland arbeiten.
  • Anspruchsfall 3:   Sie treten Ihre gesetzliche Pension an.
  • Anspruchsfall 4:   Im Falle Ihres Ablebens zu Gunsten Ihrer Familie (Z.B. Ehepartner oder Kinder).

Neu ab 1. Juli 2021 ist eine gesetzliche Auszahlungsfrist von zwei Kalendermonaten und fünf Werktagen einzuhalten. Das bedauern wir, weil flotter Kundenservice seit jeher zu unseren Maximen zählt und wir bisher Ihre Abfertigung vor der gesetzlichen Frist auszahlen konnten. Für eine einfache und verlässliche Abwicklung Ihrer Verfügung steht die NÖVK auch weiterhin!

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